Service
Versandhinweise
Fast jedes Notebook, Tablet und viele Server enthalten eine Lithium-Batterie. Für deren Transport gilt eine eigene Verpackungsvorschrift. Sie ist kein Formalismus: Lose geschüttete Geräte mit Lithium-Zellen sind die häufigste Brandursache in der Abfalllogistik.
Die folgenden Regeln gelten für alle Sendungen an uns — per Paket, per Spedition und bei Selbstanlieferung.
Geräte mit fest verbauten Akkus
Niemals lose geschüttet
Geräte mit Lithium-Batterie oder Lithium-Zelle dürfen nicht lose in Behälter geschüttet werden. Das gilt auch für Gitterboxen und offene Paletten. Grundlage ist die Verpackungsvorschrift P 909 (ADR), die seit 2015 die früheren Vorschriften P 903a und P 903b ersetzt.
Kleingeräte: geschlossene Verpackung
Notebooks, Tablets, Smartphones, Akku-Werkzeug und Ähnliches gehören in eine vollflächig geschlossene, stabile Verpackung. Geeignet sind verschließbare Kartons oder Transportbehälter, in denen die Geräte nicht gegeneinander schlagen.
Bitte einzeln gegen Kurzschluss sichern und nicht stapeln, bis es presst.
Computer und Server: Palette ist in Ordnung
Ganze Rechner und Server dürfen auf einer Palette gestapelt werden, wenn die Batterie durch das Gehäuse des Geräts selbst geschützt ist. Bitte Ladung sichern und gegen Verrutschen folieren.
Kennzeichnung nicht vergessen
Packstücke mit Lithium-Batterien müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Auf der Palette ist zusätzlich ein Ansprechpartner zu nennen, der für Rückfragen zur Verfügung steht.
Wenn Ihnen dafür die Mittel fehlen: Sprechen Sie uns vorher an, wir klären das gemeinsam.
Beschädigte und aufgeblähte Akkus
Niemals per Paket versenden
Beschädigte, aufgeblähte, ausgelaufene oder erkennbar defekte Akkus dürfen nicht per Paketdienst versandt werden. Sie unterliegen strengeren Vorschriften und brauchen eine Sonderverpackung.
Melden Sie solche Akkus bitte vorab gesondert an — wir stimmen den Transport dann getrennt ab. Bitte legen Sie sie auch keiner Speditionssendung bei.
Intakte Akkus können im Gerät bleiben
Wenn wir ein Gerät als funktionsfähige Hardware übernehmen, bleibt der fest verbaute Akku darin. Ausbauen müssen Sie ihn nicht.
Was sonst noch hilft
Begleitschein beilegen
Ohne Begleitschein können wir eine Sendung nicht zuordnen und nicht abrechnen. Begleitschein ausfüllen — angemeldete Kunden füllen ihn online aus, wir übernehmen die Stammdaten.
Datenträger
Wenn Festplatten oder SSDs enthalten sind, vermerken Sie das auf dem Begleitschein. Auf Wunsch erhalten Sie einen Löschnachweis — mehr zu unserem Löschverfahren.
Keine Gefahrstoffe
Nicht mitsenden: Toner und Druckerpatronen, Leuchtmittel, Kühl- und Klimageräte, Rauchmelder, Feuerlöscher, Flüssigkeiten und Hausmüll. Solches Material können wir nicht annehmen und nicht zurücksenden.
Unsicher bei Ihrer Sendung?
Lieber einmal zu viel fragen als eine Sendung, die nicht ankommen darf. Schreiben Sie uns kurz, was Sie versenden möchten — wir sagen Ihnen, wie es verpackt gehört.
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